Presseerklärung des CDU-Vorstandes Gemeindeverband Saterland zur geplanten Ansiedlung im c-Port
Der CDU-Vorstand des Gemeindeverbandes Saterland hat sich in seiner Vorstandssitzung vom 11. März 2020 auch mit der geplanten Ansiedlung von zwei Unternehmen auf dem Gelände des c-Port beschäftigt.
Nach der Informationsveranstaltung der beiden Firmenvertreter am 10.03.2020 sind für den CDU-Vorstand folgende Erwägungen relevant:
1) Entwicklung von Ansiedlungen
Der c-Port hat sich in den vergangenen Jahren aus Sicht des CDU-Vorstandes sehr positiv entwickelt. Insbesondere im Gebiet West sind zwischenzeitlich alle Grundstücke belegt. Die Ansiedlung im Bereich Ost hinter dem Hafen ist jedoch nicht zufriedenstellend. Deshalb ist der CDU-Vorstand froh, dass sich nun zwei größere Investoren für Flächen in diesem Gebiet interessieren.
2) Bisherige Verfahrensweise und Beteiligung der Öffentlichkeit
Nach der Veranstaltung vom 10. März 2020 im Rathaus der Gemeinde Saterland ist klar geworden, welche Flächen durch die beiden Investoren beansprucht werden und welche Investitionen geplant sind. Die Vertreter des Zweckverbandes mit Landrat Johann Wimberg, Bürgermeister Sven Stratmann und dem Geschäftsführer Arno Djuren haben nachvollziehbar erläutert, dass die bisherigen Gespräche mit den beiden Investoren und auch anderen potenziellen Interessenten für Flächen im c-Port im Verbandsausschuss des Zweckverbandes stattgefunden haben. Es ist übliche Praxis in den Kommunen des Landkreises Cloppenburg, dass Grundstücksgeschäfte in nicht öffentlichen Sitzungen beraten und beschlossen werden. Das sieht auch so die Verbandsordnung des Zweckverbandes vor, sodass die Beratungen über den Verkauf der Grundstücke an potentielle Investoren stets in nicht öffentlicher Sitzung des Verbandsausschusses erfolgten. Da Vertreter der Gemeinde Saterland, der Stadt Friesoythe und des Landkreises Cloppenburg in diesem Verbandsausschuss vertreten sind und die Bürgermeister der Gemeinde Saterland, der Stadt Friesoythe und der Landrat des Landkreises Cloppenburg sich monatlich mit dem Geschäftsführer des Zweckverbandes über geplante Ansiedlungen und wichtige Themen austauschen, wurde dadurch ein transparentes Verfahren für die Entscheidungsträger sichergestellt. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist in dieser Phase, in der noch keine Entscheidung über eine Grundstücksvergabe erfolgt und keine Baugenehmigung vorliegt, nicht zielführend und eher abschreckend für Investoren.
Aufgrund der Größe der nun geplanten Projekte der beiden Investoren war es richtig, dass durch den Vertreter der CDU-Fraktion im Verbandsausschuss eine zunächst nicht öffentliche Informationsveranstaltung mit den beiden Firmen für die Ratsfrauen und Ratsherren aus der Gemeinde Saterland und der Stadt Friesoythe und den beteiligten Kreistagsabgeordneten gefordert wurde. Die Geschäftsführung des Zweckverbandes ist darauf eingegangen, sodass nun umfassende Informationen zu den beiden Projekten vorliegen.
Auch der CDU-Vorstand ist der Meinung, dass es nun an der Zeit ist, die Öffentlichkeit über die Details der geplanten Projekte zu unterrichten. Eine öffentliche Informationsveranstaltung in der Gemeinde Saterland, der Stadt Friesoythe oder auf dem Gelände des c-Port wäre wünschenswert.
3) Bisherige Stellungnahmen
Für den CDU-Vorstand ist es unverantwortlich, dass in den vergangenen Wochen über diese geplanten Projekte in der Öffentlichkeit und in der Presse diskutiert wurde, ohne dass konkret der Sachverhalt bekannt war.
4) Bedingungen für die geplante Ansiedlung
Die Ansiedlung der beiden Investoren ist aus Sicht des CDU-Vorstandes nur unter folgenden Bedingungen zu befürworten:
a) Schutz der Sagter-Ems
Beide Investoren planen, große Mengen Wasser in die Sagter-Ems einzuleiten. Einer der beiden Investoren verfügt dabei schon über eine entsprechende Einleitungsgenehmigung. Wir erwarten, dass durch die Einleitung die Sagter-Ems in keiner Weise beeinträchtigt wird. Das gilt für die Wasserqualität, den Fischbestand, den Überschwemmungsschutz bei Hochwasser und die angrenzenden Flächen. In der Informationsveranstaltung wurde seitens der Investoren und der Vertreter des Landkreises als zuständige Genehmigungsbehörde versichert, dass die strengen Vorgaben der dazu geltenden rechtlichen Normen eingehalten werden müssen und auch durch die Genehmigungsbehörde nach Inbetriebnahme überwacht werden.
b) Geruchsbelästigung
Durch den Transport von Gülle und Wirtschaftsdünger zu den geplanten Standorten und deren Verarbeitung dürfen keine Geruchsimmissionen für die angrenzenden Betriebe entstehen. Insbesondere sollen durch die Ansiedlung nicht die vorhandenen Betriebe beeinträchtigt und mögliche andere Investoren abgeschreckt werden.
Hierzu wurde erläutert, dass der Transport in geschlossenen Lkws erfolgt und die Entladung jeweils in geschlossenen Hallen. Einzelheiten zu den technischen Anforderungen und den Geruchsimmissionen werden im Genehmigungsverfahren durch die zuständige Behörde geprüft. Die Einhaltung der dazu bestehenden strengen gesetzlichen Normen ist durch Gutachten nachzuweisen. Auch in diesen Verfahren erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit.
c) Havariefälle
Aufgrund der Größe der geplanten Anlagen besteht im Katastrophenfall durch Brand, Überschwemmung, etc. ein großes Risiko für die angrenzenden Flächen und Gewässer. Es muss garantiert werden, dass im Havariefall keine Gefahr für diese angrenzenden Flächen und Gewässer besteht. Hierzu wurde in der Veranstaltung vom 10. März erläutert, dass für beide Anlagen Sicherheitskonzepte und Brandschutzgutachten vorgelegt werden müssen, die derartige Fälle betrachten und die entsprechenden Vorgaben zur Vermeidung derartiger Katastrophen enthalten. Auch das wird im Genehmigungsverfahren im Detail geprüft.
d) Fahrzeugverkehr
Beide Investoren haben erläutert, dass das Einzugsgebiet für den Bezug von Wirtschaftsdünger und Gülle bei einem Investor im Umkreis von 30 km und bei dem anderen Investor im Umkreis von maximal 100 km liegt. Der Fahrzeugverkehr wird über die beiden Bundesstraßen abgewickelt und über die Anbindung des c-Ports dem Gelände zugeführt. Eine Belastung der Stadt Friesoythe und der umliegenden Gemeinden mit zusätzlichem Lkw-Verkehr ist daher zu vermeiden.
5) Standortfrage
Für den CDU-Vorstand stellt sich die Frage, warum die beiden Investoren den Standort im c-Port für geeignet halten. Beide Flächen befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Friesoythe. Beide Flächen liegen nicht direkt im Hafenbereich, da sie keinen Hafenzugang benötigen.
Insbesondere der Betrieb zur geplanten Verarbeitung von Gülle wäre aus Sicht des CDU-Vorstandes im Südkreis des Landkreises Cloppenburg oder im Gebiet zwischen Cloppenburg und Vechta besser angesiedelt. Die Behördenvertreter haben in der Informationsveranstaltung vom 10. März darauf hingewiesen, dass Betriebe in dieser Größe nur in einem Industriegebiet realisiert werden können, das über eine günstige Verkehrsanbindung verfügt und in dem eine Einleitung in ein Fließgewässer möglich ist. Das ist in der gesamten Region nur am c-Port umsetzbar.
Bei dem zweiten Investor, bei dem etwa 80 % des Inputmaterials Wirtschaftsdünger sein sollen und nur 20 % Gülle, liegen die Lieferanten im Umkreis von nur ca. 30 km, wobei ein großer Teil aus dem Landkreis Cloppenburg stammt, aber auch aus den umliegenden Landkreises Emsland, Ammerland, Oldenburg und Vechta.
6) Brauchen der Landkreis Cloppenburg und das Oldenburger Münsterland derartige
Anlagen ?
Der CDU-Vorstand nimmt die bisher geäußerten kritischen Stimmen aus der Bevölkerung und der anderen Parteien sehr ernst.
Aus Sicht des CDU-Vorstandes erscheint es jedoch widersprüchlich, dass auf der einen Seite der hohe Überschuss an Gülle und Wirtschaftsdünger in dieser Region und die Belastung der Böden kritisiert wird und auf der anderen Seite die technischen Lösungen, die zur Milderung dieses Problems geeignet sind, nicht umgesetzt werden sollen. Aufgrund der zu verarbeitenden Mengen in beiden Betrieben kann die Belastung der Flächen im Oldenburger Münsterland und den angrenzenden Landkreisen erheblich reduziert werden. Die teilweise sehr langen Transportwege für den Export der Gülle und des Wirtschaftsdüngers in Ackerbauregionen werden zukünftig vermieden.
Das Ziel derartiger Ansiedlungen darf es nicht sein, einen Ausbau von Tierhaltungsanlagen im Oldenburger Münsterland zu ermöglichen. Die geplanten Industrieanlagen sind jedoch geeignet, das Problem der Belastung der Region mit Gülle und Wirtschaftsdünger zu begrenzen. Neben der Verschärfung der Düngeregeln, den Regelungen zum Tierwohl, der Reduzierung der Mastplätze und der Förderung nachhaltiger Landwirtschaft können die beiden Industrieprojekte aus Sicht des CDU-Vorstandes einen wichtigen Beitrag leisten.
7) Arbeitsplätze
Durch die beiden geplanten Anlagen sollen bis zu 100 Arbeitsplätze geschaffen werden. Dabei sind die Arbeitsplätze im Logistikbereich zum Transport der Wirtschaftsdünger und Gülle zu den Standorten noch nicht berücksichtigt. Dieser Umstand spricht für die beiden Projekte.
8) Weitere Verfahrensschritte
Beide Investoren haben angekündigt, nun das Baugenehmigungsverfahren für den Bau der Anlagen einzuleiten. Im Rahmen dieses Verfahrens wird auch die Öffentlichkeit beteiligt. Der CDU-Vorstand und die Ratsfrauen und Ratsherren der Gemeinde Saterland und die Kreistagsabgeordneten werden in diesen Verfahren sehr genau darauf achten, dass die obengenannten Bedingungen eingehalten werden. Wenn das im Ergebnis erreicht werden kann, überwiegen bei den beiden geplanten Projekten nach dem derzeitigen Stand die Vorteile gegenüber den Nachteilen.
Wir können nur an die Bürger der Gemeinde Saterland und der Stadt Friesoythe appellieren, sich in der anstehenden öffentlichen Informationsveranstaltung über die Projekte im Detail zu informieren und sich auf dieser Grundlage eine abschließende Meinung zu bilden.